Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – LEERraum
I. Anwendungsbereich
Die Fischer Grundbesitz GmbH, Rießnerstraße 23, 99427 Weimar („Vermieter“) bietet über die Website leerraum.eu Lagermöglichkeiten für Gegenstände in besonders gesicherten und durch Smartphone-App verwaltbaren Lagerboxen gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) zur Miete an. Im Rahmen des Online-Buchungsprozesses wird ein Mietvertrag geschlossen.
Diese AGB gelten für sämtliche Mietverträge („Mietvertrag“), die zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen werden. „Mieter“ ist der jeweilige Vertragspartner des Vermieters.
II. Registrierung und Vertragsabschluss
Der Mieter muss sich auf der Website registrieren und ein Kundenkonto mit seinen Daten anlegen. Dieses Konto wird mit einem Passwort geschützt, welches der Mieter selbst bestimmt. Der Mieter ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Der Mieter haftet für sämtliche Handlungen, die über sein Kundenkonto vorgenommen werden, sofern er die missbräuchliche Nutzung zu vertreten hat.
Änderungen der Kontaktdaten, insbesondere Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, sind unverzüglich mitzuteilen.
Die auf der Website dargestellten Leistungen stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Mieter.
Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab. Der Vertrag kommt erst mit Übersendung der Buchungsbestätigung per E-Mail zustande.
III. Leistungen des Vermieters
Der Vermieter stellt dem Mieter entsprechend der Buchung eine Lagerbox zur Verfügung, die ausschließlich zu Lager- und Verwahrzwecken genutzt werden darf.
Die Leistungen umfassen insbesondere:
Bereitstellung und Betrieb der LEERraum-App,
digitales Zugangssystem,
Verwaltung digitaler Zugangsberechtigungen,
Videoüberwachung der Gesamtanlage,
Sensorüberwachung von Temperatur und Luftfeuchtigkeit,
Zugang zur Anlage während der jeweils geltenden Öffnungszeiten.
IV. Nutzung des Mietobjekts
Das Mietobjekt darf ausschließlich zur Lagerung zulässiger Gegenstände genutzt werden. Eine Nutzung zu Wohn-, Aufenthalts-, Büro-, Werkstatt- oder Gewerbezwecken ist untersagt.
Verboten ist insbesondere die Lagerung von:
explosiven,
brennbaren,
radioaktiven,
giftigen,
umweltgefährdenden,
illegalen,
verderblichen oder geruchsintensiven Stoffen,
Waffen,
Munition,
Gefahrgut,
Sondermüll,
Tieren oder Pflanzen.
Der Mieter hat sämtliche gesetzlichen Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften einzuhalten.
Die maximale Deckenlast beträgt 350 kg/m².
Der Vermieter ist berechtigt, bei Gefahr im Verzug oder begründetem Verdacht auf Vertragsverstöße das Mietobjekt zu öffnen.
Veränderungen am Mietobjekt, insbesondere Bohren, Verschrauben oder Installationen, sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.
Elektrische Geräte dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters betrieben werden.
V. Übergabe des Mietobjekts
Der Anspruch auf Übergabe entsteht erst nach vollständiger Zahlung der ersten Miete sowie einer gegebenenfalls vereinbarten Kaution.
Der Mieter bestätigt mit Übernahme des Mietobjekts dessen vertragsgemäßen Zustand.
Mängel sind unverzüglich mitzuteilen.
VI. Zahlung der Miete
Die Miete richtet sich nach der jeweiligen Buchung.
Die erste Zahlung ist sofort fällig.
Folgemieten sind jeweils im Voraus fällig.
Zahlungen erfolgen grundsätzlich per SEPA-Lastschrift.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
Für Rücklastschriften kann der Vermieter eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR verlangen, soweit der Mieter die Rücklastschrift zu vertreten hat.
VII. Kaution
Soweit im Buchungsprozess ausgewiesen, ist eine Kaution zu leisten.
Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Kaution verzinslich anzulegen.
Die Rückzahlung erfolgt innerhalb eines Monats nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts.
VIII. Untervermietung
Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
IX. Reparaturen und bauliche Veränderungen
Der Vermieter darf notwendige Reparaturen und bauliche Maßnahmen durchführen.
Der Mieter hat diese Maßnahmen zu dulden.
Der Vermieter darf dem Mieter bei Bedarf ein vergleichbares Ersatzobjekt zuweisen.
X. Zugangssystem und App-Nutzung
Der Zugang zur Anlage erfolgt ausschließlich über die LEERraum-App.
Der Mieter ist verpflichtet, sein Smartphone und seine Zugangsdaten gegen Missbrauch zu sichern.
Der Vermieter darf Zugänge vorübergehend sperren, insbesondere bei:
Zahlungsverzug,
Sicherheitsgefahren,
technischen Störungen,
Verstößen gegen die AGB.
Der Mieter kann digitale Zugänge an Dritte freigeben. Dies geschieht ausschließlich auf eigenes Risiko.
Bei missbräuchlicher Alarm-Auslösung kann eine Pauschale von 500,00 EUR erhoben werden.
XI. Haftung
Schadensersatzansprüche des Mieters wegen anfänglicher oder nachträglicher Mängel der Mietsache sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Lagergut, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Vermieter haftet nicht für Zugangshindernisse, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
Der Mieter haftet für sämtliche durch ihn oder ihm zurechenbare Personen verursachten Schäden.
Flächenabweichungen bis zu 10 % gelten als vertragsgemäß.
Versicherungsschutz
Die vom Mieter eingelagerten Gegenstände sind im Rahmen einer bestehenden Versicherung des Vermieters gegen bestimmte versicherte Schäden bis zu einem Höchstbetrag von maximal 1.000,00 EUR je Lagerbox versichert. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherers.
Nicht versichert sind insbesondere Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Wertpapiere, Datenträger, Kunstgegenstände, Sammlerstücke oder sonstige besonders wertvolle Gegenstände.
Der Mieter ist verpflichtet, für darüberhinausgehende Werte selbst ausreichenden Versicherungsschutz abzuschließen.
XII. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Mieter kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
XIII. Vermieterpfandrecht
Der Vermieter hat ein gesetzliches Vermieterpfandrecht an den eingebrachten Gegenständen.
XIV. Sicherungsübereignung und Verwertung
Der Mieter übereignet dem Vermieter zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus dem Mietverhältnis das Eigentum an den eingebrachten Gegenständen unter der aufschiebenden Bedingung des Zahlungsverzuges.
Gerät der Mieter mit mindestens zwei Mietzahlungen in Verzug, ist der Vermieter nach vorheriger schriftlicher Androhung berechtigt:
das Mietobjekt zu öffnen,
die Gegenstände in Besitz zu nehmen,
diese einzulagern,
zu verwerten oder
wertlose Gegenstände zu entsorgen.
Die Verwertung darf frühestens einen Monat nach schriftlicher Androhung erfolgen.
Ein etwaiger Übererlös wird an den Mieter ausgekehrt.
XV. Kündigung
Kündigungen bedürfen der Textform.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung.
XVI. Außerordentliche Kündigung
Der Vermieter kann fristlos kündigen, insbesondere wenn:
Zahlungsverzug vorliegt,
verbotene Gegenstände gelagert werden,
erhebliche Vertragsverstöße vorliegen,
andere Mieter gefährdet werden,
illegale Nutzungen erfolgen.
XVII. Vertragsbeendigung
Das Mietobjekt ist vollständig geräumt und besenrein zurückzugeben.
Zurückgelassene Gegenstände dürfen nach Fristsetzung verwertet oder entsorgt werden.
Der Vermieter ist berechtigt, zurückgelassene Gegenstände einzulagern und die dadurch entstehenden Kosten dem Mieter zu berechnen.
Wird das Mietobjekt nach Vertragsende nicht geräumt, schuldet der Mieter eine Nutzungsentschädigung gemäß § 546a BGB.
XVIII. Personenmehrheiten
Mehrere Mieter haften gesamtschuldnerisch.
XIX. Übertragung des Mietverhältnisses
Der Vermieter darf das Mietverhältnis auf einen Dritten übertragen.
Der Mieter darf Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung des Vermieters übertragen.
XX. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Standort des Mietobjekts.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Weimar.
XXI. Kommunikation
Vertragsrelevante Kommunikation darf digital erfolgen.
Der Mieter hat seine Kontaktdaten aktuell zu halten.
XXII. Sondervereinbarungen
Sondervereinbarungen bedürfen der Schrift- oder Textform.
XXIII. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schrift- oder Textform.